Sind Sie AVS- oder AVI-Rentner?
AVS und AI sind die beiden Anbieter der ersten Säule. Die AHV zahlt Renten an Rentner und Witwen, Witwen- und Waisenrenten an Hinterbliebene. Während der Invalidenversicherung (AI) zahlt sie Leistungen (Renten) an Menschen mit Behinderungen. Wir werden daher sehen, wie diese drei Arten von Begünstigten die Finanzierung nutzen können, wenn sie sie wirklich benötigen.
Was sind die Bedingungen für den Erhalt eines Privatkredits?
Auch wenn es möglich ist ein Privatkreditantrag Wenn Sie ein AHV / AI-Rentner sind, werden nicht alle Banken Ihre Anfrage unbedingt annehmen. Damit Ihre Akte bei einer Bank bearbeitet werden kann, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Ihre AHV- bzw. IV-Leistungen, Renten der 2. Säule und allfällige weitere Einkünfte belaufen sich auf mindestens CHF 2'500.- pro Monat
- Sie sind bei Vertragsabschluss unter 70 Jahre alt
- Sie haben keine anhängigen Rechtsstreitigkeiten (einschließlich Verzugszinsen)
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Welche Tilgungsfristen sind bei einem Rentendarlehen möglich?
Die Alterspolitik bei Banken wird zwischen 62 und 64 Jahren festgelegt, um einen Kredit zu erhalten. In einigen Fällen ist es jedoch möglich, einen Kredit für Rentner bis zum 70. Lebensjahr aufzunehmen. So AVS / AI Rentner profitieren von der maximalen Vertragsdauer, in der Regel maximal 48 Monate.
Zinssätze für Rentner
Bei Rentenempfängern variieren die Zinssätze für Privatkredite in der Regel zwischen 3,95% und 7,9%. Die Höhe hängt hauptsächlich von der individuellen Situation jedes Antragstellers ab. Lica bietet Ihnen immer die besten verfügbaren Zinssätze für Ihren Privatkredit, basierend auf den Ergebnissen, die unsere Berater nach Verhandlungen erzielen.
Kredit für Rentner Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Für die korrekte Verarbeitung Ihrer Datei müssen Sie Folgendes angeben:
- Kopie Ihres Personalausweises
- Kopie des IV / AHV / Pensionskassenbescheids
- Kopien Ihrer letzten 3 Kontoauszüge, auf denen Sie Ihre Rente(n) beziehen
- Kopien Ihrer letzten 3 Lohnabrechnungen für zusätzliches Einkommen (falls zutreffend)
- Miet- oder Hypothekenvertrag
- Wenn Sie verheiratet sind oder als Paar leben:
- Kopie des Schweizer Personalausweises oder der Aufenthaltsbewilligung Ihres Partners.
- Kopie Ihrer letzten 3 Gehaltsabrechnungen und der letzten 3 Bescheinigungen über zusätzliches Einkommen Ihres Partners (falls zutreffend).
Warum LICA wählen?
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