Zahlen Sie nicht für eine Klage! Was ist los ?

keine Klage bezahlen

Das Verfahren gegen Sie wird eingeleitet, wenn Sie einen Zahlungsbefehl von der Staatsanwaltschaft erhalten. Es wird Ihnen zugesandt, ohne dass das Amt das Bestehen oder die Richtigkeit der Forderung, deren Schuldner Sie sind, begründen oder gar überprüfen muss. Die Staatsanwaltschaft Ihnen gegenüber so vorgeht, weil er von Ihrem Gläubiger eine Mahnung erhalten hat.

Es ist die Handlung, die das Streben nach Ihrer Aufmerksamkeit auslöst. Dies, wenn Sie die Rechnung, die Sie diesem Gläubiger schulden, nicht bezahlt haben. Sie haben dann ab Ihrer Benachrichtigung 20 Tage Zeit, um den Klagebetrag zu begleichen. Es stellt sich dann die Frage, was passiert, wenn Sie sich nicht daran halten. Die Antworten in den folgenden Entwicklungen.

Zahlungsverzug des Schuldners

Wenn Sie als Schuldner den Klagebetrag nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bezahlen. Andernfalls beantragt der Gläubiger, der das Verfahren eingeleitet hat, die Fortsetzung des betreffenden Verfahrens. Dafür stehen Ihnen dann zwei Wege offen, Pfändung oder Konkurs, wenn Sie im Handelsregister eingetragener Schuldner sind.

Es kann auch sein, dass Sie sich als Schuldner nicht damit begnügt haben, die Zahlung Ihrer Schulden zu vermeiden, sondern sich gleichzeitig dieser Klage widersetzt haben. Tatsächlich haben Sie eine Frist von 10 Tagen. Grundlage hierfür ist die Ihnen zugestellte Mahnung zur Zahlung des Widerspruchs.

Danach wird die Strafverfolgung vorübergehend ausgesetzt. Bei einem unbegründeten Widerspruch entstehen Ihnen jedoch zusätzliche Kosten.

Im Formblatt wird zum Zeitpunkt der Befehlsübergabe durch den Mitteilenden Widerspruch eingelegt. Er wird dann Ihre Entscheidung über die Tat selbst oder per Post an die Staatsanwaltschaft, der Sie angehören, mitteilen.

Ein Widerspruch gegen eine Klage muss nicht begründet werden, es sei denn, es handelt sich um einen Streit, der nur einen Bruchteil Ihrer Schulden betrifft. Oder wenn sich Ihr Vermögen nach der Insolvenz nicht verbessert hat.

Beschlagnahme und Konkurs nach Nichtzahlung der Klage

Abgesehen von der Hypothese eines Einspruchs wird Ihr Gläubiger das Verfahren nach Ablauf der 20 Tage beim Verfahrensamt beantragen.

Für den Fall, dass Sie sich im Handelsregister eingetragen haben, wird Ihnen dann eine Insolvenzkommission zugestellt. Im Falle der Nichtzahlung der Klage wird der Fortbestand durch den Zugang einer Pfändungsanzeige verwirklicht. Es wird von der Staatsanwaltschaft verschickt. In diesem Dokument werden Datum und Uhrzeit der Eintragung angegeben.

Sie müssen zu diesem Zeitpunkt anwesend sein, wenn Sie nicht vertreten werden können. Sie müssen die Ihnen gehörenden Waren angeben, auch solche, die sich an anderen Orten oder in den Händen anderer Eigentümer befinden.

Sie können Ihre Schulden noch bezahlen, bevor eine Pfändung wirksam wird. Es wird erforderlich sein, das Amt entsprechend über das Verfahren zu informieren, um sich den Vollstreckungskosten der Beschlagnahme entziehen zu können.

Abschließend ist zu beachten, dass Ihre Klage auch im Falle einer Zahlung noch 5 Jahre im Register der Staatsanwaltschaft verbleiben wird. Sie können jederzeit einen Auszug bei Ihrem Kanton anfordern.

Sie tun also gut daran, Ihre Registry von kompetenten Fachleuten analysieren und bereinigen zu lassen. So werden Sie in Ihren täglichen Bemühungen nicht behindert.

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